LKW AUS- UND WEITERBILDUNG
Fahrschule Boxengasse GmbH ist gemäß dem Berufkraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG), berechtigt im Bereich BKF aus- und weiterzubilden. Neben dieser Fachqualifikation und der permanenten Weiterbildung unserer Ausbilder legen wir auf praxisnahe Ausbildung und einen Rundum-Service besonderen Wert.
Dabei spielt eine familiäre Atmosphäre bei der Aus- und Weiterbildung eine besondere Rolle. Eine Teilnahmepflicht soll keine Langeweile beinhalten. Denn je entspannter die Atmosphäre ist, desto konzentrierter ist jeder einzelne Teilnehmer.
Unser Ziel ist es, den Fahrer als Fachmann fit für die Aufgaben im Straßenverkehr zu machen und fit zu halten.
LKW oder Bus? Wir beraten Sie gerne!
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AUSBILDUNG
KLASSE C1
LKW bis max. 7,5 t, Anhänger bis 750 kg, max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz.
Mindestalter 18 Jahre
Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse B
eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klasse: keine.
Für die gewerbliche Nutzung dieser Führerscheinklasse ist die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erforderlich.
KLASSE C1E
LKW bis max. 7,5 t, Anhänger über 750 kg, max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz. Die zG des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiben. Die zG der Kombination ist auf 12 t begrenzt.
Mindestalter 18 Jahre
Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse C1
eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klasse: BE sowie D1E, wenn der Inhaber die Klasse D1, DE, D besitzt.
Für die gewerbliche Nutzung dieser Führerscheinklasse ist die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erforderlich.
KLASSE C
LKW über 7,5 t, Anhänger bis 750 kg, max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz.
Mindestalter 21 Jahre
Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse B
eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klasse: M, L, C1
Für die gewerbliche Nutzung dieser Führerscheinklasse ist die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erforderlich.
KLASSE CE
LKW über 7,5 t, Anhänger über 750 kg, oder Sattelkfz, max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz.
Mindestalter 21 Jahre
Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse C
eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klasse: C1E, BE, L, M, T, auch DE, wenn der Fahrerlaubnis-Inhaber die Klasse D besitzt.
Für die gewerbliche Nutzung dieser Führerscheinklasse ist die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erforderlich.
KLASSE D1
Kraftwagen mit max. 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, Anhänger mit bis max. 750 kg.
Mindestalter 21 Jahre
Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse B
eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klasse: keine.
Für die gewerbliche Nutzung dieser Führerscheinklasse ist die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erforderlich.
KLASSE D1E
Kraftwagen mit max. 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, Anhänger über 750 kg, die zG der Kombination darf nicht 12 t übersteigen.
Mindestalter 21 Jahre
Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse D1
eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klasse: M, L, C1
Für die gewerbliche Nutzung dieser Führerscheinklasse ist die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erforderlich.
KLASSE D
Kraftwagen mit mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, Anhänger bis max. 750 kg.
Mindestalter 21 Jahre
Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse B
eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klasse: D1, L, M
Für die gewerbliche Nutzung dieser Führerscheinklasse ist die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erforderlich.
KLASSE DE
Kraftwagen mit mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, Anhänger über 750 kg.
Mindestalter 21 Jahre
Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse D
eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klasse: D1, BE L, M und C1E, falls der Inhaber die Klasse C1 besitzt.
Für die gewerbliche Nutzung dieser Führerscheinklasse ist die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erforderlich.
WEITERBILDUNG
MODUL 1: Recht / Dokumente
Weitere Infos findest du hier.
MODUL 2: Sozialvorschriften
Weitere Infos findest du hier.
MODUL 3: Ladungssicherung
Weitere Infos findest du hier.
MODUL 4: Sicherheit
Weitere Infos findest du hier.
MODUL 5: Wirtschaftlichkeit
Weitere Infos findest du hier.
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